Die Kontrolle der Herzschrittmacherfunktion, Funktion von Defibrillatoren oder anderen, implantierten Rhythmusgeräten wird mit einem herstellerspezifischen speziellen Schrittmacherprogrammiergerät durchgeführt. Die Kommunikation erfolgt über einen Telemetriekopf, welcher auf die Haut direkt über dem Schrittmachergehäuse aufgelegt wird.
Es wird der Ladungszustand der Batterie und die Funktion der Schrittmacherelektroden geprüft. Auch allfällige, gespeicherte Rhythmusstörungen abgefragt. Daneben die minimal notwendige Stromabgabe (Reizschwellentest) für eine sichere Funktion des Schrittmachers ermittelt. Schliesslich wird die Programmierung des Gerätes den individuellen Bedürfnissen des Patienten so angepasst und eine möglichst lange Lebensdauer der Gerätebatterie gewährleistet ist.
Die erste Funktionsprüfung des Schrittmachers erfolgt unmittelbar nach der Implantation während des Spitalaufenthaltes. Die zweite Schrittmacherkontrolle erfolgt in der Regel nach 3 Monaten, wenn die Einheilungsphase des Schrittmacherelektroden abgeschlossen ist. Danach sind Kontrolluntersuchungen in 6 bis 12 Monaten, je nach Batterieladungszustand des Schrittmachers ausreichend.
Es wird der Ladungszustand der Batterie und die Funktion der Schrittmacherelektroden geprüft. Auch allfällige, gespeicherte Rhythmusstörungen abgefragt. Daneben die minimal notwendige Stromabgabe (Reizschwellentest) für eine sichere Funktion des Schrittmachers ermittelt. Schliesslich wird die Programmierung des Gerätes den individuellen Bedürfnissen des Patienten so angepasst und eine möglichst lange Lebensdauer der Gerätebatterie gewährleistet ist.
Die erste Funktionsprüfung des Schrittmachers erfolgt unmittelbar nach der Implantation während des Spitalaufenthaltes. Die zweite Schrittmacherkontrolle erfolgt in der Regel nach 3 Monaten, wenn die Einheilungsphase des Schrittmacherelektroden abgeschlossen ist. Danach sind Kontrolluntersuchungen in 6 bis 12 Monaten, je nach Batterieladungszustand des Schrittmachers ausreichend.